Richtlinien & Vorgaben für die Schulhundarbeit in Bayern

Kultusministerkonferenz - Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)

 

Aktuelle Fassung Stand 21.09.2023

(Seit der Fassung von 14.06.2019 - damals Seite 90 - sind die Schulhunde in der RiSU explizit aufgeführt)

 

Die Schulhunde haben es in die offizielle Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht geschafft. Die einzelnen Bundesländer haben nun also etwas, woran sie sich orientieren können.

 

Die Empfehlungen dieser Richtlinie zu den Schulhunden entsprechen unseren Grundsätzen, die wir als Schulhunde Bayern e.V. vertreten, was wir als tolle Bestätigung für unsere ehrenamtliche Arbeit sehen. Auf der Seite 111 findet ihr den Absatz zu den Schulhunden.

 

Mit der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ entwickelt die Kultusministerkonferenz ihre Empfehlungen gemäß den aktuellen sicherheitstechnischen Erfordernissen fortlaufend weiter. Die jeweiligen Aktualisierungen konzentrieren sich vor dem Hintergrund aktuell relevanter Änderungen in gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen und Regeln jeweils auf bestimmte, damit korrespondierende Themenbereiche.

 

https://www.kmk.org/…/service…/sicherheit-im-unterricht.html


Die RiSU gilt auch in Bayern:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat nach einer Plenumsanfrage zur Plenarsitzung des Bayerischen Landtages am 11.02.2020 ganz deutlich und unmissverständlich Folgendes geschrieben:

 

"Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Der Umgang mit Tieren in den Schulen (z. B. im Rahmen einer tiergestützten Pädagogik, HuPäSch) wird durch die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht  (RiSU) der Kultusministerkonferenz (KMK) geregelt (abrufbar unter https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1994/1994_09_0 9-Sicherheit-im-Unterricht.pdf). Die aktuelle Fassung der RiSU vom 14.06.2019 enthält im Punkt II – 3.1 Umgang mit Tieren u. a. Ausführungen zum Einsatz von Hunden in Schulen.
Die RiSU wird den aktuellen Herausforderungen entsprechend ständig angepasst und gibt den gegenwärtigen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie technischen Regeln wieder.
In Bayern stellt sie eine verbindliche Vorschrift für alle Schulen dar. Über das Inkrafttreten der RiSU in der Fassung vom 14.06.2019 wurden alle bayerischen Schulen per kultusministeriellem Schreiben informiert. Für die Einhaltung der RiSU, auch im Bereich der HuPäSch, sind die Schulleitungen vor Ort verantwortlich."
 

Dieser Auszug wurde dem Protokoll der Plenumsanfragen zur Plenarsitzung am 11.02.2020 entnommen.


Aufnahme der Schulhunde in das bayerische Schuleiter-ABC

 

➡️ Die Schulhunde sind nun in dieses wichtige Nachschlagewerk für alle bayerischen Schulleiter & Schulleiterinnen eingearbeitet worden.

➡️ Dies ist ein weiterer großer Schritt, damit alle Schulleiter & Kollegen von den Vorgaben der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht hinsichtlich des Themas Schulhunde erfahren.

➡️ Besonders freut uns als Schulhunde Bayern e.V., dass als Quelle die Plenumsanfrage im Bayerischen Landtag vom 13. Februar 2020 genannt wird. Diese wurde von Anna Schwamberger nach unserem Austauschtreffen gestellt.